Kompetenzen

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der notariellen Tatätigkeit. Als Notar übt Herr Dr. Ludes ein öffentliches Amt aus und ist zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben; in vielen Fällen werden für die Vorlage bei Behörden beglaubigte Unterschriften oder Abschriften benötigt.

Als Notar ist Herr Dr. Ludes schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen tätig:

Gesellschaftsrecht:

Die gesellschaftsrechtliche Praxis der Kanzlei hat eine lange Tradition. Seit Kanzleigründung im Jahr 1927 werden in unserem Hause regelmäßig umfangreiche gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beurkundet.

Notar Dr. Ludes beurkundet regelmäßig Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften sowie Unternehmenskaufverträge und Umwandlungsmaßnahmen, auch unter Beteiligung mehrerer Rechtsträger und unter Verknüpfung mehrerer einzelner Umwandlungsmaßnahmen. Auch Bar- und Sachkapitalerhöhungen gehören zu den Vorgängen, die regelmäßig von Notar Dr. Ludes beurkundet und betreut werden, ebenso wie die Vorbereitung von Anmeldungen zum Handelsregister.

Immobilienrecht:

Bei dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien werden regelmäßig hohe Vermögenswerte transferiert. Die verlässliche und rechtssichere Gestaltung von Grundstückskaufverträgen sowie Kaufverträgen über Erbbaurechte oder Wohnungseigentum (WEG) gehören zu den Kernaufgaben des Notariats ebenso wie die Bestellung von Grundschulden zur Kaufpreisfinanzierung, die regelmäßig einen Vertragsschluss begleitet.

Erbrecht, Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten:

Die Weitergabe des Vermögens nach dem Tode oder zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge muss sorgfältig geplant und überdacht sein. Notar Dr. Ludes berät Klienten bei allen im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Testamentes oder Abschluss eines Erbvertrages relevanten Fragen und steht ebenso als Ansprechpartner für eine Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge zur Verfügung.

General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen:

Die höhere Lebenserwartung bringt es mit sich, dass es nicht mehr selbstverständlich ist, im Alter für sich selbst sorgen und entscheiden zu können. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die mit persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten betraut wird.

Die enormen technischen Fortschritte der vergangenen Jahrzehnte haben die Lebenserwartung deutlich erhöht. Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Menschen die Frage, ob sie im Falle schwerer Krankheit alle medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen möchten. Mit einer Patientenverfügung kann für solche Fälle vorsorglich eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen werden.

Auch aufgrund von Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen kann es unmöglich oder stark erschwert werden, die eigenen Belange zu regeln. Die Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht sichert die Handlungsfähigkeit in persönlichen wie in finanziellen Belangen auch in unerwarteten Situationen. Bei Selbständigen und Unternehmern ist die Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht ein wichtiger Baustein zur Absicherung der Funktionsfähigkeit des Unternehmens.